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Stromversorgungsgesetz

2007
National- und Ständerat verabschieden das „Stromversorgungsgesetz“. Es ist der Nachfolger des 2002 abgelehnten Elektrizitätsmarktgesetzes. Da kein Referendum ergriffen wird, tritt das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV) 2009 in Kraft.
Die schweizerische Energielandschaft ist in Bewegung. Die Strommarktliberalisierung ist für die Elektrizitätswirtschaft wohl die grösste Veränderung seit ihrem Bestehen. Die gesellschaftsrechtliche, informatorische und buchhalterische Entflechtung, das sogenannte „Unbundling“, ist dabei von zentraler Bedeutung. Alle Unternehmen der Branche werden aufgefordert, die notwendigen Massnahmen zu treffen, um die Einhaltung des „StromVG“ sicherzustellen.
Das Gesetz schafft die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb im Energiemarkt. Der Netzbetrieb wird von Produktion und Handel getrennt. Auf der Rechnung müssen die Kosten für Netznutzung, Energielieferung, Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen getrennt ausgewiesen werden.